Verstoß gegen Völkergewohnheitsrecht
- Öffentliches Recht
Nichtigkeit des innerstaatlichen Gesetzes gem. Art. 25 GG. Dies gilt nur sofern es nicht Verfassungsrang hat, Argument: allgemeine Regeln des Völkerrechts stehen im Rang unter dem GG.
Nichtigkeit des innerstaatlichen Gesetzes gem. Art. 25 GG. Dies gilt nur sofern es nicht Verfassungsrang hat, Argument: allgemeine Regeln des Völkerrechts stehen im Rang unter dem GG.