§ 1592 BGB
- § 1592 Nr. 1 BGB
- § 1592 Nr. 2 BGB
- § 1592 Nr. 2, 3 BGB
- § 1592 Nr. 3 BGB
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann, 1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
5 Fundstellenin 2 Schemata
- DefinitionenSchema
Abstammung
- Familie ErbSchema
Die Frage der Abstammung auf Seiten des Vaters wird in der Praxis wie folgt geprüft: · „Nichteheliches“ Kind als Erbe: