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§ 1592 BGB

  • § 1592 Nr. 1 BGB
  • § 1592 Nr. 2 BGB
  • § 1592 Nr. 2, 3 BGB
  • § 1592 Nr. 3 BGB

Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann, 1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

5 Fundstellenin 2 Schemata

  • DefinitionenSchema

    Abstammung

  • Familie ErbSchema

    Die Frage der Abstammung auf Seiten des Vaters wird in der Praxis wie folgt geprüft: · „Nichteheliches“ Kind als Erbe: