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§ 2030 BGB

  • § 2030 BGB

Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers

Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.

2 Fundstellen

  • ErbrechtSchema

    Erbschaftsbesitzer

  • Familie ErbSchema

    Besonderheiten des Erbschaftsanspruchs gem. §§ 2018 ff. BGB ggü § 985 BGB: