§ 2030 BGB
- § 2030 BGB
Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers
Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.
2 Fundstellen
- ErbrechtSchema
Erbschaftsbesitzer
- Familie ErbSchema
Besonderheiten des Erbschaftsanspruchs gem. §§ 2018 ff. BGB ggü § 985 BGB: