§ 2084 BGB
- § 2084 BGB
Auslegung zugunsten der Wirksamkeit
Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.
2 Fundstellen
- ErbrechtSchema
Widerruf eines Testaments, § 2253 BGB › Auslegung eines Testaments:
- Familie ErbSchema
Auslegung eines Testaments: