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§ 2084 BGB

  • § 2084 BGB

Auslegung zugunsten der Wirksamkeit

Lässt der Inhalt einer letztwilligen Verfügung verschiedene Auslegungen zu, so ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, bei welcher die Verfügung Erfolg haben kann.

2 Fundstellen

  • ErbrechtSchema

    Widerruf eines Testaments, § 2253 BGB › Auslegung eines Testaments:

  • Familie ErbSchema

    Auslegung eines Testaments: