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§ 2150 BGB

  • § 2150 BGB

Vorausvermächtnis

Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist.

4 Fundstellenin 2 Schemata

  • ErbrechtSchema

    Widerruf eines Testaments, § 2253 BGB › Unterscheidung Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung: · Übersicht über häufige erbrechtliche Verfügungen

  • Familie ErbSchema

    Unterscheidung Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung: · Wirkungen