§ 2150 BGB
- § 2150 BGB
Vorausvermächtnis
Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist.
4 Fundstellenin 2 Schemata
- ErbrechtSchema
Widerruf eines Testaments, § 2253 BGB › Unterscheidung Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung: · Übersicht über häufige erbrechtliche Verfügungen
- Familie ErbSchema
Unterscheidung Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung: · Wirkungen