Zum Inhalt springen

§ 334 BGB

  • § 334 BGB

Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten

Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.

4 Fundstellenin 2 Schemata

  • BereicherungsrechtSchema

    Vertrag zugunsten Dritter, zB Dampfkessel-Fall. › Kritik: Denkbar ist auch, den Vertrag zugunsten Dritter…

  • Schuldrecht ATSchema

    Einschränkungen des § 334 BGB · Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD)