§ 142 GG
- Art. 142 GG
Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.
3 Fundstellenin 2 Schemata
- GrundrechteSchema
Weitere Rechtsquellen, die Grundrechte erhalten, auf die sich der Einzelne gegenüber dem Staat berufen kann… · Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit)
- StaatsorganisationsRSchema
Ungeschriebene ausschließliche Bundeskompetenzen