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§ 142 GG

  • Art. 142 GG

Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.

3 Fundstellenin 2 Schemata

  • GrundrechteSchema

    Weitere Rechtsquellen, die Grundrechte erhalten, auf die sich der Einzelne gegenüber dem Staat berufen kann… · Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit)

  • StaatsorganisationsRSchema

    Ungeschriebene ausschließliche Bundeskompetenzen