§ 185 StGB
- § 185 StGB
- § 185 Var. 2 StGB
- §§ 185 ff. StGB
- §§ 185, 186 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
5 Fundstellenin 3 Schemata
- § 185 StGBSchema
Üble Nachrede, § 186 StGB · Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB
- AnklageschriftSchema
C. Anklageschrift
- Delikts- und SchadensrechtSchema
Allg. Persönlichkeitsrecht › Sonstiges Recht iSd § 823 I BGB direkt?