Zum Inhalt springen

§ 10 VwVfG

  • § 10 VwVfG
  • §§ 10, 41 Abs. 1 VwVfG

Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.

2 Fundstellen