§ 10 VwVfG
- § 10 VwVfG
- §§ 10, 41 Abs. 1 VwVfG
Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
2 Fundstellen
- VerwaltungsR ATSchema
Bekanntgabe
- Verwaltungsrecht ATSchema
Verletzung einer Amtspflicht › Amtspflichten: Pflichten, die dem Amtswalter gegenüber seinem Dienstherren…