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§ 62 VwVfG

  • § 62 Satz 2 VwVfG
  • § 62 VwVfG

Ergänzende Anwendung von Vorschriften

Soweit sich aus den §§ 54 bis 61 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.

4 Fundstellenin 2 Schemata

  • VerwaltungsR ATSchema

    Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag · Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag › Materielle Rechtmäßigkeit des Vertrages · Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag › Kein Erlöschen des Anspruchs

  • Verwaltungsrecht ATSchema

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsvertrages › Materielle Rechtmäßigkeit: