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Regress

Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Aus abgeleitetem Recht
Ablösungsrecht Dritter (§ 268 Abs. 3 BGB)
1.
Ablösung durch einen Dritten, § 268 Abs. 1 BGB
2.
Forderung des Gläubigers
→
Rechtsfolge
1.
Gesamtschuld
2.
Erfüllung durch einen Gesamtschuldner
→
Rechtsfolge
1.
Bürgschaft
2.
Befriedigung des Gläubigers durch den Bürgen
→
Rechtsfolge
1.
Hypothek
2.
Befriedigung des Gläubigers durch den persönlichen Schuldner, der nicht Eigentümer ist, oder durch den Eigentümer
→
Rechtsfolge
§ 1150, 1225 BGB
1.
Ablösung durch den Ablösungsberechtigten
2.
Hypothek bzw. Pfandrecht
→
Rechtsfolge
Sicherungsrechte (§§ 412, 401 BGB)
1.
Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung
2.
Ersatz oder Ersatzanspruch in der Person des Schuldners
→
Rechtsfolge
1.
Schadensersatzanspruch
2.
dem Geschädigten steht ein Anspruch gegen einen Dritten zu
→
Rechtsfolge
Aus eigenem Recht
Auftrag (§§ 670, 662 BGB)
1.
Auftrag
2.
Aufwendungen des Beauftragten
→
Rechtsfolge
Geschäftsbesorgung (§§ 670, 675 BGB)
1.
Geschäftsbesorgung, § 675 BGB
2.
Aufwendungen
→
Rechtsfolge
Gesamtschuld, Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis (§§ 426 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 254 Abs. 1 BGB)
1.
Gesamtschuld
2.
Ausgleich nach Kopfteilen, soweit nichts anderes bestimmt
3.
Mitverschulden, § 254 BGB
→
Rechtsfolge
berechtigte GoA (§§ 670, 683 Satz 1, 677 BGB)
1.
berechtigte GoA
2.
Aufwendungen
→
Rechtsfolge
1.
Zahlung auf eine fremde Schuld, § 267 BGB
2.
ohne Rechtsgrund im Verhältnis zum Schuldner
→
Rechtsfolge