§ 325 BGB
- § 325 BGB
- §§ 325, 440 Abs. 1 BGB
Schadensersatz und Rücktritt
Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
4 Fundstellenin 3 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
Zurechnung der Bösgläubigkeit von Minderjährigen bei § 990 BGB: › §§ 985, 285 BGB, str., Nach ganz h.M. gilt…
- VertragsrechtSchema
Rücktritt gem. §§ 346 ff. BGB › Rückgewährschuldverhältnis
- Schuldrecht ATSchema
§§ 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB · Anspruchsziele des Gläubigers bei Leistungsverzögerung