§ 1 HGB
- § 1 Abs. 1 HGB
- § 1 Abs. 2 HGB
- §§ 1 ff. HGB
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
7 Fundstellenin 3 Schemata
- ArbeitsrechtSchema
- GesellschaftsrechtSchema
Entstehung OHG › Entstehungszeitpunkt · Entstehung KG › Entstehungszeitpunkt · Unbeschränkte persönliche Haftung, § 176 HGB › § 176 Abs. 1 Satz 1 HGB
- HandelsrechtSchema
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB · Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, § 1 Abs. 1 HGB › Handelsgewerbe