Zum Inhalt springen

§ 88 VwGO

  • § 88 VwGO

Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.

7 Fundstellenin 3 Schemata

  • VerwaltungsR ATSchema

    Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen · Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen

  • VwGO AllgemeinesSchema

    Sonst Generalklausel: § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO › Öffentlich-rechtliche Streitigkeit · Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen · Klageänderung › Abzugrenzen von:

  • VwGO VerfahrensartenSchema

    Zulässigkeit der reformatio in peius › Zulässigkeit der r.i.p · Begründetheit › Anordnungsentscheidung (Ermessen)