§ 13 BGB
- § 13 BGB
- §§ 13, 14 BGB
Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
12 Fundstellenin 4 Schemata
- ArbeitsrechtSchema
Aufhebungsvertrag › Beseitigung
- DefinitionenSchema
- VertragsrechtSchema
Der Käufer schuldet · B. Verbraucherverträge › Allgemeines · Allgemeines › Begriff des Verbrauchers · B. Verbraucherverträge › Haustürgeschäft, § 312 BGB · Fernabsatzvertrag, § 312d BGB · Widerruf nach § 495 i.V.m. § 355 BGB:
- Schuldrecht ATSchema
Verzugszinsen in einem Arbeitsverhältnis nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB oder nach § 288 Abs. 2 BGB