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§ 13 BGB

  • § 13 BGB
  • §§ 13, 14 BGB

Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

12 Fundstellenin 4 Schemata

  • ArbeitsrechtSchema

    Aufhebungsvertrag › Beseitigung

  • DefinitionenSchema
  • VertragsrechtSchema

    Der Käufer schuldet · B. Verbraucherverträge › Allgemeines · Allgemeines › Begriff des Verbrauchers · B. Verbraucherverträge › Haustürgeschäft, § 312 BGB · Fernabsatzvertrag, § 312d BGB · Widerruf nach § 495 i.V.m. § 355 BGB:

  • Schuldrecht ATSchema

    Verzugszinsen in einem Arbeitsverhältnis nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB oder nach § 288 Abs. 2 BGB