§ 862 BGB
- § 862 Abs. 1 BGB
- § 862 Abs. 1 Satz 1 BGB
- § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB
- § 862 BGB
- §§ 862, 907, 1004 BGB
Anspruch wegen Besitzstörung
(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.
6 Fundstellenin 5 Schemata
- BesitzSchema
§ 862 BGB (Beseitigung)
- Delikts- und SchadensrechtSchema
- EigentumsschutzSchema
Rechtsnormen › privatrechtlich, insbesondere §§ 906 ff. BGB oder § 242 BGB, nachbarliches…
- Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema
Eigentumserwerb an Grundstücken › Schutzproblem
- Unterlassung und BeseitigungAnspruchsziel