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§ 145 BGB

  • § 145 BGB
  • §§ 145 ff. BGB
  • §§ 145, 147 BGB
  • §§ 145, 148 BGB

Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

6 Fundstellenin 5 Schemata

  • BGB ATSchema

    Objektiver Tatbestand › „Rechtsbindungswille“ · Annahmefähigkeit des Angebots › Widerruf des Angebots bei sog. Freiklausel, § 145 Halbsatz 2 BGB

  • FamilienrechtSchema

    Anspruch auf Eheschließung aus Verlöbnis

  • Grundstücksrecht ohne GrundpfandrechteSchema

    Erwerb der Vormerkung › Ersterwerb

  • VerwaltungsR ATSchema

    Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag › Materielle Rechtmäßigkeit des Vertrages

  • Verwaltungsrecht ATSchema

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsvertrages › Materielle Rechtmäßigkeit: