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§ 80 GG

  • Art. 80 Abs. 1 2 GG
  • Art. 80 Abs. 1 GG
  • Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG
  • Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG
  • Art. 80 GG
  • Art. 80 I 2 GG
  • Art. 80 I GG
  • Art. 80 II, 37 I GG

(1) Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung.

(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.

(3) Der Bundesrat kann der Bundesregierung Vorlagen für den Erlaß von Rechtsverordnungen zuleiten, die seiner Zustimmung bedürfen.

(4) Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.

14 Fundstellenin 5 Schemata

  • GrundrechteSchema

    Art. 2 I GG (Allgemeine Handlungsfreiheit)

  • StaatsorganisationsRSchema

    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gliedert sich in zwei Prinzipien: › Nach dem sog. Vorbehalt… · Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Gebot der Bestimmtheit von… · Wahlsystem des Verfassungsgebers: Keine ausdrückliche Regelung. Art. 38 GG legt nur Rahmenbedingungen fest… · konkurrierende Kompetenz › Muss Art. 72 II GG auch beim Erlass von VOs beachtet werden? · „Ruhendes Mandat“: Ein Abgeordneter, der ein Regierungsamt übernimmt, lässt sein Mandat ruhen und überlässt… · Hauptaufgabe: Wahrnehmung der Aufgaben der Exekutive iRd Gewaltenteilung. Bundesregierung ist die…

  • VerwaltungsR ATSchema

    Zulässigkeit › Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen · Zulässigkeit › Materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

  • Verwaltungsrecht ATSchema

    Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung kraft Bundesermächtigung · Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung kraft Bundesermächtigung › Wirksame Ermächtigungsgrundlage (Art. 80… · Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung kraft Bundesermächtigung › Formelle Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung

  • VwGO VerfahrensartenSchema

    Formelle und materielle Rechtswidrigkeit der angegriffenen Norm › Materielle Rechtmäßigkeit