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§ 119 BGB

  • § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB
  • § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB
  • § 119 Abs. 1 BGB
  • § 119 Abs. 1 und 2 BGB
  • § 119 Abs. 2 BGB
  • § 119 BGB
  • § 119 ff. BGB
  • §§ 119 ff. BGB
  • §§ 119 ff., 142 BGB
  • §§ 119, 120 BGB
  • §§ 119, 123 Abs. 1 BGB
  • §§ 119, 123 BGB

Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

41 Fundstellenin 12 Schemata

  • § 263 StGB (Betrug)Schema

    Vermögensschaden

  • § 267 StGB (Urkundenfälschung)Schema
  • ArbeitsrechtSchema

    Mängel des Arbeitsvertrages › Anfechtbarkeit

  • BereicherungsrechtSchema

    Möglichkeiten der Zweckverfehlung (allgemein) › Der mit der Leistung verfolgte Zweck kann Vertragsinhalt sein · Rechtsgrundlagen › Irrtum über Leistungsbeziehungen

  • BGB ATSchema

    Schweigen › Schweigen kann u.U. einen Erklärungswert mit Wirkung einer Willenserklärung in Form einer… · Erklärungsbewusstsein › Erklärungsbewusstsein als konstitutives Element einer Willenserklärung · Tatbestand › Subjektiver Tatbestand [Erörterung nur, wenn Irrtum vorliegen könnte] · Beseitigung einer fahrlässig ohne Erklärungsbewusstsein abgegebenen Willenserklärung · oder Entbehrlichkeit nach § 151 BGB › Rechtsfolge · Verdeckter Dissens › Kein verdeckter Dissens, wenn

  • DefinitionenSchema

    Irrtum

  • ErbrechtSchema

    Anfechtung eines Testaments · Annahme der Erbschaft, § 1943 BGB · Erbverzicht › Anfechtung

  • Familie ErbSchema

    Rechtliche Möglichkeiten im Falle eines Erbverzichts, falls die Abfindung für den Erbverzicht…

  • FamilienrechtSchema

    Anspruch auf Eheschließung aus Verlöbnis

  • VertragsrechtSchema

    Anwendbarkeit › Verhältnis zur Anfechtung (durch den Käufer) nach Gefahrübergang · Verhältnis zur Anfechtung (durch den Käufer) nach Gefahrübergang › § 119 Abs. 2 BGB · Pflichten des Unternehmers nach § 312e Abs. 1 BGB · Allgemeine Voraussetzung der Mängelhaftung › Anwendbarkeit grds. erst nach Gebrauchsüberlassung; Grds. gilt…

  • Schuldrecht ATSchema

    § 313 BGB › Fallgruppen

  • VerwaltungsR ATSchema

    Anspruch aus einem Verwaltungsvertrag › Kein Erlöschen des Anspruchs