§ 929 BGB
- § 929 BGB
- § 929 Satz 1 BGB
- § 929 Satz 2 BGB
- § 929, 930 BGB
- §§ 929 ff. BGB
- §§ 929 ff., 158 Abs. 1, 449 BGB
- §§ 929 Satz 1, 158 Abs. 1 BGB
- §§ 929 Satz 1, 930, 158 Abs. 2 BGB
- §§ 929 Satz 2, 158 Abs. 1 BGB
- §§ 929, 158 Abs. 1 BGB
- §§ 929, 158 Abs. 1, 449 BGB
- §§ 929, 930 BGB
Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
36 Fundstellenin 11 Schemata
- 985, 986 und EBVSchema
§985 BGB › Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz i.S.v. § 986 BGB
- BGB ATSchema
Irrtümer: › § 119 Abs. 2 BGB (Eigenschaftsirrtum)
- DefinitionenSchema
Bedingung · Besitz › Funktionen · Güterrechtliche Wirkungen › Gesetzlich (Regelfall): Zugewinngemeinschaft, §§ 1363-1391 BGB · Sachenrecht › Grundprinzipien des Sachenrechts (wichtig für Auslegung und Anwendung) · Sicherungsübereignung › Die verschiedenen Rechtsbeziehungen
- Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchema
§ 929 Satz 1 BGB · § 929 Satz 1 BGB › Übergabe oder Übergabesurrogate · Möglichkeiten, eine beim Besitzmittler befindliche Sache zu veräußern · Mittelbare Stellvertretung beim Eigentumserwerb · Voraussetzungen › Subjektiv · Problemfälle › Ist beim Rückerwerb vom Nichtberechtigten ein Gutglaubenserwerb möglich? Wenn nicht, wer wird…
- Eigentumsvorbehalt und AnwartschaftsrechtSchema
Schuldrechtlich Seites des Eigentumsvorbehalts · Nachträgliche Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalt · Ersterwerb vom Berechtigten · Ersterwerb vom Nichtberechtigten · Zweiterwerb vom Berechtigten
- Familie ErbSchema
Voraussetzungen des § 1357 BGB:
- FamilienrechtSchema
§ 1357 BGB
- GrundpfandrechteSchema
Inwieweit entsteht eine Hypothek, wenn Einigung und Eintragung sich nicht decken? In Divergenzfällen entsteht…
- VertragsrechtSchema
- Pfandrecht an beweglichen SachenSchema
Einigung über die Merkmale des § 1205 Abs. 1 Satz 1 BGB › Verfügung · Privatverkauf einer verpfändeten Sache · Schicksal des Erlöses, den ein Ersteigerer für eine ersteigerte Pfandsache im Fall des § 1242 BGB gezahlt hat · Verwertung des Pfandrechts
- SicherungsübereignungSchema
Recht und Pflichten des Sicherungsgebers im Rahmen der Sicherungsabrede