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§ 19 GG

  • Art. 19 Abs. 3 GG
  • Art. 19 Abs. 4 GG
  • Art. 19 I 1 GG
  • Art. 19 I 2 GG
  • Art. 19 II GG
  • Art. 19 III GG
  • Art. 19 IV GG

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

33 Fundstellenin 12 Schemata

  • Definitionen ÖffRechtSchema
  • GrundrechteSchema

    Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeines Gleichheitsgebot, allgemeiner Gleichheitssatz)

  • GrundrechteSchema

    Juristische Personen · Eingriff in ein Freiheitsgrundrecht › Schranken-Schranken · Schranken-Schranken › Verbot des einschränkenden Einzelfallgesetzes (Art. 19 I 1 GG) · Sachlicher Schutzbereich › BVerfG: Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinn, d.h. jede Form menschlichen… · Persönlicher Schutzbereich › str. im Verfassungsrecht · Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) › Private Kommunikationsdienstleister?

  • ImmissionsschutzrechtSchema

    Immissionsschutzrecht

  • Öffentliches RechtSchema

    Recht auf Zugang zu kommunalen Einrichtungen

  • StaatsorganisationsRSchema

    Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Richterliche Kontrolle von… · Richterliche Kontrolle von Akten der öffentlichen Gewalt › In Art. 19 IV GG findet sich das subjektive Recht… · Richterliche Kontrolle von Akten der öffentlichen Gewalt › Art. 19 IV GG gebietet auch nicht die Möglichkeit…

  • StPOSchema
  • VerfassungsprozessRSchema

    Beschwerdefähigkeit („wer?“), § 90 BVerfGG („jedermann“) › Grundrechtsfähigkeit · Zulässigkeit › Erschöpfung des Rechtswegs / Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 BVerfGG)

  • VerwaltungsR ATSchema

    Unbestimmte Rechtsbegriffe · Unbestimmte Rechtsbegriffe › Fachliche Urteile: Die Frage, ob eine Antwort richtig oder falsch, vertretbar…

  • VwGOSchema

    Gerichtliche Überprüfung justizfreier Hoheitsakte

  • VwGO AllgemeinesSchema

    Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen

  • VwGO VerfahrensartenSchema

    bei Erledigung nach Klageerhebung › Besondere Feststellungsinteresse (besonderes Rechtsschutzbedürfnis) · Allgemeine Leistungsklage · Frist (§ 70 VwGO) › Rechtsfolgen der Verfristung · Antrag gem. § 123 VwGO › Begründetheit · Begründetheit › Anordnungsentscheidung (Ermessen) · Kein Mehr gegenüber der Hauptsache › In der Hauptsache müsste ein Bescheidungsurteil ergehen, weil die…